Der Begriff Zession stammt aus der Finanzierung und bezeichnet die Forderungsabtretung eines Gläubigers an eine dritte Person. Eine andere Bezeichnung hierfür ist die Sicherungsabtretung. Der Sicherheitsaspekt bezieht sich dabei zumeist auf die Besicherung eines Kredites. Nach Art der Durchführung werden Mantel- und Globalzession voneinander unterschieden.
Hinsichtlich des Verfahrens gestaltet sich der Vorgang einer Forderungsabtretung wie folgt: Der Schuldner (Zedent) hat seinerseits Forderungen gegenüber einem Drittschuldner, die er jedoch an seinen Gläubiger (Zessionar) zur Besicherung abtritt. Der Zessionar wird also zum neuen Gläubiger des Drittschuldners. Abhängig davon, ob der Drittschuldner über den Vorgang in Kenntnis gesetzt wird, spricht man von einer offenen (mit Inkenntnissetzung) oder geschlossenen (ohne Inkenntnissetzung, auch als stille Abtretung bezeichnet) Zession. Der Drittschuldner wirkt üblicherweise nicht am Vorgang selbst mit, da seine Beteiligung nicht erforderlich ist. Viel wichtiger ist jedoch seine Bonität, da der Zessionar hierdurch das Risiko, welches er mit der Forderungsübernahme eingeht, einzuschätzen weiß. Hinsichtlich der Abwicklung sei die Formfreiheit des Vertrages zwischen altem und neuem Gläubiger erwähnt.
Generell ist jede Forderung abtretbar, sofern dabei stets die Möglichkeit einer einwandfreien und eindeutigen Quantifizierung gegeben ist. Es kann jedoch auch vorkommen, dass zwischen einem Gläubiger und seinem Schuldner die Forderungsabtretung explizit ausgeschlossen wurde. Auch bei unpfändbaren oder sich inhaltlich ändernden Forderungen ist eine Zession ausgeschlossen.
Wird die Zession zu einer langfristigen Besicherung verwendet, können zwei gängige Verfahren unterschieden werden: Mantel- und Globalzession.
1. Mantelzession
Bei diesem Verfahren tritt der Schuldner fortwährend Forderungen an den Zessionar ab. Die Höhe der Abtretungen wird am zu besichernden Betrag zuzüglich eines Sicherheitsabschlages bemessen. Hierfür sind stets Einzelbenennungen anzuführen, um die Wirksamkeit einer Zession zu gewährleisten. Dies kann zum Beispiel durch Rechnungskopien geschehen.
2. Globalzession
Bei einer Globalzession werden pauschal alle entstandenen Forderungen an den Zessionar abgetreten. Eine Einzelbenennung und somit auch die Beweislast des Zedenten fällt hierbei weg. Praktischerweise werden bei diesem Verfahren Forderungen abgetreten, die sich räumlich oder zeitlich unterscheiden lassen. Dies kann bestimmte Geschäftsbereiche oder -Perioden betreffen.