Bei der Kündigung eines Kredites durch die Bank unterscheidet man zwischen ordentlicher Kündigung gemäß gesetzlicher Regelungen und außerordentlicher Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Kunden. Für die außerordentliche Kündigung sind die Fristen und Bedingungen bereits bei Abschluss bekannt und im Darlehensvertrag sowie durch die AGB der Bank von Anfang an fest vereinbart. Kündigt die Bank außerordentlich, wird das Darlehen sofort fällig gestellt und die Restschuld ist innerhalb einer kurzen Frist zu begleichen. Gründe für eine außerordentliche Kreditkündigung seitens der Bank können falsche Angaben des Kunden über seine Person und seine Vermögensverhältnisse oder eine generelle Verschlechterung seiner Bonität sowie die Nichtstellung werthaltigerer Sicherheiten und die Insolvenz des Kreditnehmers sein. Auf welche Weise die Kündigung erfolgt, hängt von der Art des Darlehens ab. Bei Verbraucherkrediten ist zu unterscheiden zwischen Dispositions- und Ratenkrediten, zu den Ratenkrediten zählen Konsumenten- und Hypothekendarlehen.
Beim Dispositionskredit hat die Bank ein ordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten, da dieser Kredit meist unbefristet und einseitig von der Bank eingeräumt wird. Bevor die Bank einen Dispositionskredit ordentlich kündigt, müssen nicht tolerierbare Überziehungen des Dispositionsrahmens durch den Kunden oder eine generelle Störung des Vertrauensverhältnisses zu ihm und mehrere erfolglose Mahnungen oder Rückführungsvereinbarungen seitens der Bank vorausgegangen sein. Im Gegensatz dazu ist es bei einer Ratenkreditkündigung zwingende Voraussetzung, dass der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Rückstand geraten ist und dieser Zahlungsrückstand mindestens fünf bzw. zehn Prozent (bei Kreditlaufzeiten unter bzw. über drei Jahre) der ursprünglichen Darlehenssumme beträgt sowie dass ihm mit der dritten Mahnung die Kreditkündigung angedroht wurde. Dann ist der Kredit innerhalb von zwei Wochen sofort zurückzuzahlen, was entweder durch Barmittel, Zahlungseingänge, Ablösung des Darlehens durch ein anderes Kreditinstitut oder durch die Verwertung der vereinbarten Sicherheiten geschehen kann. Bei Hypothekendarlehen, die grundpfandrechtlich besichert sind, gibt es Besonderheiten zu beachten, wie Immobilienzwangsversteigerung oder -zwangsverwaltung sowie Vorfälligkeitsentschädigung.
Nach einer außerordentlichen Kreditkündigung durch die Bank erfolgt ein negativer Eintrag bei der Schufa für den Schuldner. Bei Zahlungsschwierigkeiten empfiehlt es sich deshalb, frühzeitig das Gespräch mit dem Bankberater zu suchen, um unliebsame Entscheidungen wie Kontopfändungen oder die Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung zu vermeiden. Spätestens bei der ersten Mahnung des Kreditinstitutes sollte der Kunde reagieren.