Für langfristige Kredite oder auch für Kredite an Unternehmen und Selbstständige fordern die Banken häufig Sicherheiten. Diese Sicherheiten können unterschiedlich gestaltet sein. In vielen Fällen wird als Sicherheit eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn der Kreditnehmer eine eigene Immobilie besitzt. Ist dies nicht der Fall, müssen andere Sicherheiten gewählt werden. Möglich ist hier zum einen die Abtretung von Lebensversicherungen, aber auch die Verpfändung von Wertpapierdepots und Spareinlagen ist grundsätzlich möglich. Die Verpfändung von Sparguthaben wird von vielen Banken gern als Sicherheit akzeptiert, denn Sparguthaben bergen im Unterschied zu Wertpapierdepots keine Verlustrisiken. Sie sind meist vollständig über die Einlagensicherung der Institute und Sparkassen geschützt und können bei Bedarf umgehend liquidiert werden. Im Fall einer Kreditkündigung erhalten die Banken durch die Verpfändung von Sparguthaben also umgehend Ersatz.
Kreditkunden, die Sparguthaben als Sicherheit hinterlegen wollen, sollten dies mit ihrer Bank besprechen. Das Institut wird vorab prüfen, ob die jeweilige Einlage genutzt werden kann. Klassische Sparguthaben auf Sparkonten sowie Termin- und Festgelder werden sehr gern als Sicherheit gewählt. Festverzinsliche Wertpapiere jedoch können nicht zu 100% akzeptiert werden, da hier ein Emittentenrisiko zu beachten ist, welches im Ernstfall zum Ausfall der Anlage führen kann.
Wird die Verpfändung von Sparguthaben vereinbart, wird diese Verpfändung der Konto führenden Bank angezeigt. Damit ist es der Bank ab sofort untersagt, Auszahlungen an den Kontoinhaber zu leisten. Lediglich die Bank, an die das Guthaben verpfändet ist, kann Auszahlungen fordern. Diese Auszahlungsforderungen müssen natürlich belegt werden können, so dass grundlose Auszahlungen vermieden werden können.
Die Verpfändung von Sparguthaben kommt allerdings nicht nur im Kreditgeschäft vor, sondern auch bei Mietkautionen wird diese Sicherheit häufig gewählt. Der Mieter richtet in diesem Fall ein Sparkonto ein und verpfändet das Guthaben an seinen Vermieter. Dieser kann bei Mietrückständen oder Beschädigungen am Haus Auszahlungen vom Sparguthaben fordern.