Wenn ein Kreditnehmer bei einer Bank einen Kredit für eine dritte Person beantragt, das heißt, er möchte den Kredit weder selbst nutzen noch selbst tilgen, dann bezeichnet man ihn in der Fachsprache als Strohmann. Der Strohmann tritt auf für eine Person, die nicht in Erscheinung treten kann oder will. Im Zusammenhang mit der Kreditvergabe ist der Einsatz von Strohmännern nicht selten. Personen, die ihre Kreditwürdigkeit bereits verspielt haben setzen häufig Dritte ein, um weitere Kredite zu bekommen. In der Regel ist das der hauptsächliche Hintergrund, weshalb ein Strohmann genutzt wird.
Rein rechtlich betrachtet sind solche Geschäfte nicht verboten. Für die kreditgebende Bank ist der Kreditnehmer, in diesem Fall der Strohmann der Ansprechpartner und derjenige, der verpflichtet ist, die Raten zu tilgen und der angeschrieben und gemahnt wird, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Strohmann tritt in die Rechte und Pflichten eines Kreditnehmers ein, obwohl er selbst keinen Kredit benötigt. Das bedeutet auch, dass der Strohmannkredit auf seinen Namen läuft und einen Schufaeintrag nach sich zieht. Auf diese Art und Weise kommen Kreditsuchende mit negativer Schufa noch an Geld. Häufig werden an die Strohmänner für diese „Dienstleistung“ entsprechende Vergütungen ausgezahlt.
Im privaten Bereich können auch die Eltern eines jungen Mannes als Strohmänner fungieren, wenn dieser sich noch in der Ausbildung befindet und sein Einkommen für die Kreditvergabe beim Kauf eines Autos nicht ausreicht.
Geht es um Kredite im geschäftlichen Bereich, sieht die Finanzwelt den Einsatz von Strohmännern skeptisch. So werden zum Beispiel auch bei der Gründung einer GmbH manchmal Strohmänner eingesetzt, die nichts weiter tun, als ihren guten Namen gegen Entgelt herzugeben. Die eigentlichen Betreiber der Geschäfte bleiben im Hintergrund und sind in der Regel Personen mit einer obskuren Vergangenheit, denen keine Bank der Welt noch Kredit geben würde.