Leasing Verträge werden nicht nur für Neufahrzeuge angeboten, sondern auch Oldtimer ist dank eigens darauf spezialisierter Leasingpartner möglich. Die Gestaltung des Vertrages und der Ablauf des Leasings ist ähnlich des konventionellen Leasings: Der Antragsteller entscheidet sich zunächst für ein Leasingfahrzeug seiner Wahl, welches ein Oldtimer (Fahrzeugalter ab 20 – 30 Jahre) oder auch ein Youngtimer (Fahrzeug ab 15 Jahre Fahrzeugalter) sein kann, welches fahrbereit und zulassungsfähig sein sollte. Im Gegensatz zu einem Gebrauchtwagenleasing oder Neuwagenleasing wird das Fahrzeug in der Regel jedoch nicht (ausschließlich) vom Leasingpartner angeboten, sondern kann selbst frei gewählt werden – das heißt, es kann auch ein Fahrzeug außerhalb der vom Leasing angebotenen Fahrzeuge gewählt werden.
Vor dem Abschluss eines Leasing Vertrages für ein Oldtimer Leasing wird der Fahrzeugwunsch des Kunden geprüft sowie dessen Bonität, um die Kreditwürdigkeit mittels einer Selbstauskunft in Kombination mit einer Schufa Abfrage vorab festzustellen. Im Gegensatz zum konventionellen Leasing muss zusätzlich ein Wertgutachten für das Fahrzeug erstellt werden, da der genaue Wert dem Leasingpartner nicht bekannt ist. Dieser Wert muss jedoch vor der Vergabe eines Oldtimer Leasings bekannt sein, da sich an ihm sowohl die Höhe der monatlichen Leasingraten orientiert als auch der zu ermittelnde Restwert. Das Wertgutachten erfolgt meist durch den Leasingpartner.
Viele Anbieter von Oldtimer Leasing übernehmen nur ungern Fahrzeuge, außer es handelt sich um besondere Oldtimer, von Privatverkäufern. Es wird oft verlangt, dass die Mehrwertsteuer bei einem Kauf ausgewiesen kann, z. B. durch einen Händler.
Nachdem ein passender Oldtimer ausgesucht, das Wertgutachten erstellt und die Leasingkonditionen festgelegt wurden, kann ein Oldtimer Leasingvertrag abgeschlossen werden. Wichtig ist auch hier, dass es 2 Formen des Leasings gibt: Das Kilometer- und das Restwertleasing – bei einem Kilometerleasing fallen zusätzliche, hohe Gebühren an, falls eine vertraglich festgelegte Kilometerleistung überschritten wurde.
Bei einem Restwertleasing wird der Restwert des Fahrzeuges dem Kunden gutgeschrieben, was jedoch selten der Fall ist, da der Restwert stets dem Marktwert entspricht. Sollte der Oldtimer nach Ablauf des Leasingvertrages kaum auf dem Markt nachgefragt werden, so sinkt auch sein Restwert. Liegt der Restwert unter dem vertraglich vereinbarten, muss diese Differenz durch den Kunden ausgeglichen werden, was zusätzliche Leasingkosten entstehen lässt.