Grundlage für die Vergabe von Krediten ist heute in der Regel das monatliche Einkommen, welches von den Antragstellern nachzuweisen ist. Mit diesem Einkommen muss es nach Abzug aller monatlichen Festkosten möglich sein, die Kreditraten des Darlehens zu übernehmen. Hierzu setzen die Banken häufig relativ hohe Lebenshaltungskosten an, um eine langfristige Finanzierung sicherzustellen.
Um insbesondere bei längerfristigen Finanzierungen das Einkommensänderungsrisiko zu begrenzen, werden häufig Kreditsicherheiten gefordert. Diese Sicherheiten sollen die Rückzahlung des Kredites sichern, sofern der Kreditnehmer selbst die Kreditraten nicht mehr aufbringen kann oder gar Insolvenz anmelden muss. Für die Banken ist es daher wichtig, dass die Kreditsicherheit einen entsprechenden Wert aufweist und möglichst kurzfristig verwertbar ist.
Kreditsicherheit: Lebensversicherung, Bausparverträge oder sonstige Sparguthaben
Besonders beliebt ist daher das Sparbuch, der Bausparvertrag oder die Lebensversicherung als Kreditsicherheit. Bei gekündigten Krediten ist es bei diesen Anlagen häufig kurzfristig möglich, die Gelder an die finanzierende Bank zu überweisen.
Die Verpfändung von Sparguthaben oder Bausparverträgen wird über einen Verpfändungsvertrag und die Offenlegung gegenüber der Bank, bei der die Anlagen geführt werden, vorgenommen. Auch bei Lebensversicherungen wird ein Abtretungsvertrag geschlossen, zudem wird die Lebensversicherung über die Abtretung informiert, so dass Auszahlungen nicht mehr an den Versicherungsnehmer selbst geleistet werden können. Die Lebensversicherung kann allerdings nur bis zur Höhe des jeweils aktuellen Rückkaufswertes als Kreditsicherheit angenommen werden, denn nur dieser Betrag steht bei einer kurzfristigen Kündigung der Versicherung zur Verfügung. Der aktuelle Rückkaufswert muss bei Abschluss des Kredites nachgewiesen werden.
Beleihung von Wertpapieren zur Kreditabsicherung
Anders sieht es aus, wenn ein Wertpapierdepot als Kreditsicherheit genutzt werden soll. Das Wertpapierdepot kann meist nicht zu 100% als Sicherheit angesetzt werden, da die im Depot befindlichen Wertpapiere Schwankungen unterliegen. Diese Schwankungen sind natürlich abhängig von der Art der gewählten Wertpapiere. Bei Staatsanleihen ist die Schwankungsbreite relativ gering, weshalb diese Bestände oft zu 80-90% angesetzt werden können. Soll hingegen ein Aktiendepot als Kreditsicherheit hinterlegt werden, kann der aktuelle Bestand nur mit 50-60% als Sicherheit dienen. So sorgen die Banken Schwankungen bei Wertpapieren vor, um im Ernstfall den Kredit dennoch tilgen zu können.