Bei jedem Kredit, den eine Bank oder Sparkasse einem Kreditnehmer erteilt, muss das Kreditausfallrisiko berücksichtigt werden. Das Kreditausfallrisiko liegt auf Seiten des Kreditgebers. Es bezeichnet das Risiko, das der Kreditgeber für den Fall in Kauf nimmt, dass der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen zur Kreditablösung nachzukommen und die Kreditsumme auch nicht durch hinreichende Sicherheiten gedeckt ist.
Wenn das Kreditausfallrisiko sich verwirklicht, geht der Kreditgeber also leer aus und muss einen dementsprechenden Verlust hinnehmen. Das Kreditausfallrisiko ist natürlich davon abhängig, in welchem Verhältnis die Kreditsumme und die Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Kreditnehmers zueinander stehen. Je besser die finanzielle Situation des Kreditnehmers ist, umso geringer wird für das kreditgebende Institut das Kreditausfallrisiko.
Das Kreditausfallrisiko wird vom Kreditgeber bei der Festlegung der Konditionen für den Kredit berücksichtigt. Bei einem hohen Kreditausfallrisiko wird der Kreditgeber einen hohen Zinssatz für den gewährten Kredit ansetzen. Ein Kreditnehmer, der mit dem Kredit nur einen temporären Geldmangel überbrücken will, ansonsten aber ein ausreichendes und sicheres Einkommen hat oder geldwerte Sicherheiten bieten kann, wird im Gegenzug vom Kreditgeber durch einen günstigen Zinssatz bedacht. Das Kreditausfallrisiko geht also in die Kosten für einen Kredit ein.
Das Kreditausfallrisiko, das eine Bank eingeht, muss von ihr bei der Aufstellung der Bilanz beachtet werden, es ist in der Bilanzrechnung enthalten. Die möglichst exakte Ermittlung des Kreditausfallrisikos liegt somit sowohl im Interesse des Kreditgebers als auch des Kreditnehmers.