Immer mehr Unternehmen und Privatpersonen nehmen das Angebot der Banken für Bürgschaften in Anspruch. Die Banken bieten in diesem Bereich unterschiedliche Bürgschaften, die unter anderem als Gewährleistungsbürgschaft, aber auch als Mietbürgschaft oder als Vertragserfüllungsbürgschaft genutzt werden können. In allen Fällen tritt die Bank für ihren Kunden ein und verspricht dem Bürgschaftsgläubiger, dass die Anforderungen in jedem Fall erfüllt werden. Sollte der Kunde selbst diese Anforderungen nicht erfüllen können, würde die Bank entsprechende Geldleistungen bieten.
Bankbürgschaften werden auch als Avalverbindlichkeiten bezeichnet. Diese Avale bieten den Unternehmen die Möglichkeit, eine ausreichende Absicherung für Vertrags- und Geschäftspartner zu erreichen, selbst aber keine liquiden Mittel hierfür zur Verfügung stellen zu müssen. Vielmehr bürgt die Bank für ihren Kunden und tritt ein, sofern sie in Anspruch genommen wird. Da die Bank bei einem Avalkredit keine wirkliche Geldsumme, sondern lediglich ihren guten Namen zur Verfügung stellt, werden keine Kreditzinsen im eigentlichen Sinne fällig, auch die Rückzahlung des Kredites ist nicht notwendig, da ja keine Kreditschuld besteht.
Allerdings geht die Bank mit der Vergabe des Avalkredites das Risiko ein, dass sie vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird. In diesem Fall müsste die Bank eine feste Summe auszahlen und darauf hoffen, dass diese vom eigenen Kunden auch zurückgezahlt wird. Sofern die Rückzahlung nicht möglich ist, muss die Bank die Forderung unter Umständen abschreiben. Daher wird ein Avalkredit nur dann vergeben, wenn der Kreditnehmer eine ausreichende Bonität nachweisen kann, mitunter müssen sogar Sicherheiten gestellt werden. Für die regelmäßige Überprüfung der Bonität sowie die Auswertung der Unternehmensunterlagen berechnet die Bank eine Avalprovision, die in der Regel jährlich abgerechnet wird. Die Höhe der Avalprovision ist abhängig von der Bonität des Kreditnehmers, aber auch von der Höhe der Avalsumme sowie der Wahrscheinlichkeit, dass die Bank in Anspruch genommen wird. Üblicherweise wird die Höhe der Avalprovision zwischen 0,5-2% der Kreditsumme vereinbart. Die Abrechnung erfolgt jährlich zu Lasten des angegebenen Geschäftskontos.