Der Aufbau einer eigenen unternehmerischen Existenz ist oftmals eine sehr kapitalintensive Angelegenheit. Ob Räumlichkeiten, Maschinen, Betriebs- oder Geschäftsausstattung: Erst wenn alles Nötige vorhanden ist, kann der Betrieb laufen. Um diese Anfangshürde zu überwinden, wird mit dem KfW-StartGeld ein Gründerkredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) angeboten. Die KfW steht mit ihren finanziellen Förderungsprogrammen für günstige Zinssätze und faire Konditionen, die dem Existenzgründer in dieser schwierigen Phase entgegen kommen.
Mit einem Gründerkredit der KfW kann bewältigt werden, wozu eigene Mittel bei einer Existenzgründung oftmals nicht ausreichen. Bis zu 50.000 Euro kann das Darlehen betragen, davon maximal 20.000 Euro für Betriebsmittel. Streng genommen handelt es sich dabei um einen Betriebsmittelkredit, da das KfW-StartGeld zweckgebunden ist, also für den Aufbau einer eigenen Unternehmung verwendet werden soll. Der Kredit kann aber auch zur Übernahme eines bestehenden Unternehmens herangezogen werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten sind laut KfW Investitionen in Immobilien, Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenstände, Software, Lizenzen oder der Fuhrpark. Gerade in Branchen mit saisonalen Absatzschwankungen kann hiermit auch das Auffüllen eigener Waren- oder Rohstoffbestände bewerkstelligt werden.
Die Konditionen sind, wie bei der KfW im Vergleich zu anderen Kreditangeboten üblich, für den Antragsteller sehr günstig. Die niedrigen Zinssätze werden für die gesamte Laufzeit festgeschrieben, was dem Kreditnehmer eine optimale Kalkulationsgrundlage sichert. Die Laufzeit des Kredites kann 5 oder 10 Jahre betragen und es können 1 bis 2 Anlaufjahre vereinbart werden, in denen keine Tilgung, sondern nur Zinszahlungen fällig werden. Die Tilgung selbst erfolgt in gleich hohen Raten zuzüglich Zinszahlungen. Eine außerplanmäßige Tilgung des Gesamtbetrages kann jederzeit und zudem kostenfrei vorgenommen werden. Die Auszahlung des KfW Gründerkredites erfolgt ohne Disagio zu 100 % und kann bis 9 Monate nach Bewilligung abgerufen werden.
Ein Antrag zur Gewährung eines Gründerkredites der KfW kann pro Person zweimal gestellt werden, wobei die maximale Fördersumme von 50.000 Euro nicht überschritten werden darf. Kombinationen mit anderen KfW-Programmen sind dabei nicht möglich. KfW-Anträge werden in der Regel bei der eigenen Hausbank gestellt und abgewickelt.