Jungunternehmer, die ihren Traum vom eigenen Geschäft verwirklichen wollen, können ihren hierfür notwendigen Kreditbedarf häufig nicht ausschließlich aus Eigenmitteln finanzieren. In diesen Fällen ist ein Gründerdarlehen notwendig, welches von verschiedenen Banken, aber auch von staatlichen Institutionen vergeben werden kann. Ein Gründerdarlehen kann dabei vielfältig eingesetzt werden, so zum Beispiel für die Anschaffung von Maschinen, den Kauf einer Produktionshalle oder aber die für das Geschäft notwendige Einrichtung.
Viele Jungunternehmer gehen zuerst zu ihrer Hausbank, um dort das Gründerdarlehen zu beantragen. Viele Banken fordern jedoch zahlreiche Voraussetzungen, ehe Darlehen an Jungunternehmer vergeben werden. Der Grund hierfür ist, dass viele Geschäftsideen im „wahren Leben“ kaum umgesetzt werden können und die Unternehmen daher bereits nach kurzer Zeit nicht mehr existieren. Die Banken bleiben dann auf den vergebenen Krediten sitzen. Daher fordern die Banken bei Vergabe von Gründerdarlehen zum einen einen ausführlichen Businessplan. Zudem muss der Jungunternehmer glaubhaft machen lassen, dass seine Geschäftsidee verwirklicht werden kann und dass er vollends hinter der Idee steht. Zudem verlangen die Banken vielfach Sicherheiten. Dies können beispielsweise Sparguthaben der Eltern oder Großeltern sein, auch die Eintragung von Grundschulden auf das Firmengebäude oder aber wiederum auf das Privatgebäude der Eltern ist möglich.
Jungunternehmer, die ein nur geringes Kapital für die Finanzierung ihrer Geschäftsidee benötigen, können auch auf Mittel der KfW Förderbank zurückgreifen. Diese Mittel werden von der staatseigenen Bank zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt und sind dabei vielfach eine gute Alternative zum Bankdarlehen. Das KfW Startgeld wird bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vergeben und kann für den Kauf neuer Maschinen, für einen Fuhrpark oder aber die Geschäftsausstattung eingesetzt werden. Laut KfW ist die Finanzierung der notwendigen Mittel zu 100% möglich. Der Antrag hierfür muss bei der Hausbank gestellt werden. Allerdings zeigt die Praxis, dass viele Banken eine ausschließliche Finanzierung über KfW Mittel nicht zustimmen, und dies, obwohl die KfW eine bis zu 80%ige Haftungsfreistellung gewährt. Schließlich verdienen die Banken an der Vermittlung von KfW Darlehen nahezu nichts, sie wollen daher auch eigene Darlehen vergeben. Dies ist aber wiederum nur bei entsprechender Bonität möglich.