Die meisten Menschen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, benötigen hierfür Geld. Viele Geschäftsideen sind mit Investitionen verbunden; darüber hinaus müssen die Gründer damit rechnen, im Verlauf der ersten Geschäftsjahre nicht unbedingt hohe Gewinne zu erwirtschaften. Daher gibt es von Seiten des Staates und auch von Seiten vieler Banken Existenzgründerkredite bzw. Existenzgründerdarlehen und -zuschüsse, um das Unternehmertum in Deutschland zu unterstützen.
Das wohl bekannteste Existenzgründerdarlehen in Deutschland ist der Existenzgründerzuschuss. Dieser wird vom Arbeitsamt bewilligt, sofern gewisse Zugangskriterien erfüllt sind. So muss sich der Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, was indes eine reine Formsache ist. Der Zuschuss wird über einen Zeitraum von neun Monaten bewilligt und muss nicht zurückbezahlt werden.
Existenzgründerdarlehen werden auch von Banken vergeben. Hier werden weniger Zinsen und bessere Konditionen zur Rückzahlung bewilligt als dies etwa bei einem Konsumentenkredit der Fall wäre. Wichtig ist es, dass der Gründer die Bank von der Tragfähigkeit und den Zukunftsaussichten der Geschäftsidee überzeugen kann. Ein Business-Plan, der Kosten und prognostitizierte Umsätze beinhaltet, ist ebenso von Nöten wie Referenzen: Wer einen Handwerkerbetrieb eröffnen möchte, sollte über einen Meistertitel verfügen, wer einem künstlerischen Gewerbe nachgehen möchte, sollte zumindest über Referenzen im Sinn von Zeitungsausschnitten verfügen, die nachweisen, dass der Gründer oder die Gründerin tatsächlich Erfolg hat oder haben könnte.
Existenzgründerdarlehen sind in vieler Hinsicht die Triebfeder einer mittelständischen Wirtschaft. Die Gründerinnen und Gründer erhalten hiermit nicht nur die finanzielle Grundausstattung zur Verwirklichung ihrer Ideen sondern auch den fachlichen Beistand einer Bank, der selbst am Gelingen des Unternehmens gelegen ist.