Die Eurozinsmethode, die auch als französische Zinsmethode bezeichnet wird, bestimmt die für einen Kredit anfallenden Zinstage ganz genau. Um anschließend den Anteil am effektiven Jahreszins zu ermitteln, wird die berechnete Zinssumme durch 360 geteilt.
Die einzelnen Monate werden bei der Eurozinsmethode kalendergenau bestimmt. Für den Januar fallen dementsprechend 31 Zinstage an, für den Februar 28 bzw. 29 Tage. Für das gesamte Kalenderjahr ergeben sich somit 365 Tage in „normalen“ Jahren, bei Schaltjahren werden 366 Tage gerechnet. Das Basisjahr besteht bei der Eurozinsmethode allerdings aus nur 360 Tagen, weshalb die Abkürzung auch act/360 bezeichnet wird. Damit grenzt sich die Eurozinsmethode von der englischen Zinsmethode ab, bei der das Basisjahr mit 365 Tagen gerechnet wird.
Die Eurozinsmethode wird vorwiegend von der Bundesbank für Refinanzierungsgeschäfte angewandt, die Banken nutzen diese Methode zur Diskontberechnung. Im alltäglichen Leben hingegen wird sowohl bei den Banken wie auch im Handel die deutsche Zinsmethode angewandt, bei der jeder Monat mit 30 Tagen und das gesamte Jahr mit 360 Tagen berechnet werden.
Um die Zinsen in der Eurozinsmethode zu berechnen, wird die allgemeine Zinsformel angewandt. Soll beispielsweise der Zins in Höhe von 5% p.a. für einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro für den Monat Januar berechnet werden, ergibt sich folgende Formel: Zinsen = (Kapital x Zinssatz x Tage) / Tage pro Jahr x 100. Für die Eurozinsmethode ergibt sich demnach ein Zinsbetrag in Höhe von 43,06 Euro. Wird bei diesem Beispiel hingegen die deutsche Zinsmethode angewandt, ergibt sich lediglich ein Betrag von 41,67 Euro, da der Monat Januar bei der deutschen Methode mit lediglich 30 Tagen berechnet wird. Im gesamten Jahr kann dies jedoch wieder ausgeglichen werden, denn im Februar müssen Kreditnehmer bei der Eurozinsmethode geringere Kosten bezahlen als bei der deutschen Zinsmethode.