Viele Studenten sind darauf angewiesen, ihr Studium ganz oder teilweise mit BAföG zu finanzieren. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen finanziellen Zuschuss, sondern um ein zinsloses Darlehen, welches später wieder zurückgezahlt werden muss. Alle ehemaligen Studenten, die BAföG zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes oder ihrer Studienkosten bezogen haben, erhalten ca. 4 bis 5 Jahre nach ihrem Studienabschluss einen Rückzahlungsbescheid, in dem sie aufgefordert werden, das BAföG in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Die Höhe dieser Raten wird individuell festgelegt, muss jedoch mindestens 105 EUR betragen. Alternativ dazu ist es auch möglich, das BAföG in einem Betrag zurückzuzahlen. Wer sich für diese Vorgehensweise entscheidet, muss dies gesondert beantragen.
Eine einmalige BAföG-Rückzahlung kann sowohl mit eigenen als auch mit fremden Mitteln finanziert werden. Die Verfahrensweise bei einer Fremdfinanzierung gleicht dann in etwa einer Umschuldung. Hierbei wird ein älterer Kredit durch einen neueren und zinsgünstigeren Kredit ersetzt. Neben einem normalen Ratenkredit steht dafür auch eine spezieller Kredit zur BAföG-Ablösung zur Verfügung. Dieser ist in der Regel für Geldbeträge zwischen 1.000 und 50.000 EUR erhältlich und muss in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Durch eine sofortige BAföG-Ablösung sind Ersparnisse bis zur Höhe von 50% der Gesamtsumme möglich. Die monatlichen Raten für das Darlehen können individuell festgelegt und weitgehend den persönlichen Erfordernissen angepasst werden. Das Gleiche trifft auch auf die Laufzeit zu.
Vor der Entscheidung für ein Darlehen zur BAföG-Ablösung sollte immer ein genauer Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter erfolgen. Dieser kann problemlos im Internet durchgeführt werden. Oft steht dort auch ein Kreditrechner zur Verfügung. Hier muss der Interessent nur den gewünschten Geldbetrag, die Laufzeit und die monatliche Ratenhöhe eingeben und erhält anschließend ein individuelles Angebot. Erst dann, wenn eindeutig feststeht, dass durch das Darlehen zur BAföG-Ablösung wirklich Geld gespart werden kann, sollte es auch beantragt werden. Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt eines solchen Darlehens ist eine gute Bonität. Vor allem dürfen keine negativen Schufaeinträge vorhanden sein. Nach der Bewilligung wird das Darlehen relativ schnell ausgezahlt. Anschließend ist dann eine umgehende BAföG-Ablösung möglich.