Die Beleihungswertermittlung ist eine von den Banken vorgenommene Wertermittlung, die im Rahmen von Immobilienfinanzierungen vorgenommen wird. Die Banken prüfen in diesem Zusammenhang, ob die Immobilie, die als Sicherheit für den Kredit dienen soll, auch den entsprechenden Wert aufweist. Schließlich muss bei der Insolvenz des Kreditnehmers der Erlös des Hauses ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken.
Sofern die finanzierenden Banken vor Ort tätig sind, werden die Bankberater vielfach einen Termin vor Ort vereinbaren, um dort zu prüfen, welchen Wert das Haus ungefähr ausweist. So kann auch besichtigt werden, ob und in welchem Umfang eventuell Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten notwendig werden, um den Wert des Hauses zu erhöhen oder zu erhalten.
Sind die Banken jedoch nicht vor Ort tätig, wird die Beleihungswertermittlung anhand verschiedener Zahlen vorgenommen. So wird zum einen der Wert des Grundstücks ermittelt, zum anderen muss der Wert des Objektes selbst geprüft werden. Der Preis pro Quadratmeter Grundstück kann dabei der örtlichen Bodenrichtwertkarte entnommen werden, für den Preis pro Kubikmeter umbauten Raums gibt es ebenfalls Richtwerte, die von den Banken angesetzt werden.
Um den Wert und eventuell vorhandene Belastungen besser prüfen zu können, müssen Kreditnehmer für die Beleihungswertermittlung der Banken einen aktuellen Grundbuchauszug einreichen, der nicht älter als sechs Monate ist. Auch Objektbilder werden von den Banken benötigt, um den Zustand des Hauses zumindest oberflächlich prüfen zu können. Bei höheren Kreditsummen ab 250.000 Euro beauftragen viele Banken einen Gutachter, um die eigene Wertermittlung zu bestätigen oder zu verbessern.
Da der Verkaufserlös im Rahmen einer Versteigerung ohnehin niedriger ausfällt, nehmen die Banken von dem während der Beleihungswertermittlung erzielten Wert einen Abschlag vor, der sich an der jeweiligen Region orientiert. Abschläge von 10-20% sind dabei keine Seltenheit.
Die Beleihungswertermittlung der Banken ist notwendig, um eine Immobilienfinanzierung vornehmen zu können. Auch dann, wenn ein Haus als Sicherheit für ein Investitionsdarlehen genutzt wird, ist es notwendig, eine Beleihungswertermittlung vorzunehmen. Die Kosten hierfür werden häufig dem Kunden in Form einer Wertermittlungsgebühr in Rechnung gestellt.