Kredite werden vielfach mit einer Laufzeit von mehreren Jahren, bei Baufinanzierungen sogar mit mehreren Jahrzehnten abgeschlossen. Während dieser Zeit können jedoch zahlreiche Veränderungen auftreten. So kann es dem Kreditnehmer beispielsweise nicht mehr möglich sein, die einmal vereinbarten hohen Kreditraten aufzubringen, auch das Zinsniveau kann zwischenzeitlich gesunken sein, so dass es sinnvoll sein kann, den bestehenden Kredit umzuschulden.
Im Rahmen einer Umschuldung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst. Dies ist zum Beispiel dann interessant, wenn die neue Finanzierung deutlich günstiger ist als die bestehende, aber auch dann, wenn mehrere Kleinkredite zusammengelegt werden können, wodurch sich die Ratenbelastung reduziert, kann die Umschuldung lohnend sein.
Für die Umschuldung ist somit ein Ablösekredit abzuschließen. Dieser kann, muss aber nicht bei einem anderen Institut vereinbart werden. Allerdings ist beim Neuabschluss des Darlehens zu beachten, dass die bestehenden Darlehen oft nicht ohne Weiteres zurückgezahlt werden können, denn Kreditnehmer müssen Kündigungsfristen beachten. Soll ein bestehender Ratenkredit zurückgezahlt werden, sind Kündigungsfristen von sechs Monaten zu beachten. Sofern das Darlehen vor der neuen Verbraucherkreditrichtlinie, die im Juni 2010 in Kraft getreten sind, abgeschlossen wurde, kann in den Vertragsbedingungen noch der Kündigungsausschluss in den ersten sechs Monaten enthalten sein. Neuere Darlehen sowie Darlehen nach Ablauf der ersten sechs Monaten können mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, so dass der neue Ablösekredit dann genutzt werden kann.
Bei Baufinanzierungen hingegen kann der Ablösekredit nicht so schnell genutzt werden, denn die Kündigungsfristen sind deutlich länger. In den ersten zehn Jahren ist eine Kündigung in der Regel ausgeschlossen bzw. nur unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Nach Ablauf der ersten zehn Jahre ist die Kündigung dann mit einer Frist von sechs Monaten möglich. Um den günstigen Ablösekredit dennoch zum aktuell günstigen Zinsniveau abzuschließen, bieten die Banken das Forwarddarlehen. Dieses Darlehen wird sofort abgeschlossen, die Auszahlung jedoch kann bis zu fünf Jahre in die Zukunft verschoben werden. Während dieser Forward-Zeit fallen natürlich auch keine Zinskosten und Ratenverpflichtungen an, so dass sie lediglich der Zinssicherung für den Ablösekredit dienen.