Für eine gute und ausgewogene Immobilienfinanzierung ist es mitunter sinnvoll, dass diese nicht nur aus einem einzigen Vertrag besteht, sondern sich aus mehreren unterschiedlichen Verträgen, die zuweilen sogar noch von unterschiedlichen Kreditgebern bereitgestellt wurden, zusammensetzt. Sehr häufig im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung nutzen Käufer die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die für nahezu jeden Immobilienerwerb den passenden Förderkredit hat. Und Kreditinstitute ohne Filialnetz wie die Ärztebank, die in Kooperation mit den Filialbanken arbeiten, vergeben ebenfalls bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Immobilienkredite.
Dabei ist es selbstverständlich, dass jeder Gläubiger sein Recht (und sein Kreditausfallrisiko) auch im Grundbuch mittels Grundschuld abgesichert haben möchte. Nicht selten erwarten die Banken eine Eintragung als erstrangiger Gläubiger, was aber aus unterschiedlichen Gründen nicht immer möglich ist. Um die Immobilienfinanzierung als Ganzes dann nicht zu gefährden, reicht den meisten Gläubigern eine Eintragung an rangbereiter Stelle.
KfW Darlehen nachrangig
Gerade ein KfW-Darlehen wird oftmals als nachrangiges Darlehen eingetragen, weil ein solches Darlehen über die Hausbank vermittelt wird und diese in Mithaftung genommen wird, sollte es zu einem Kreditausfall kommen.
Insofern ist für ein KfW-Darlehen nicht problematisch, wenn es als nachrangiges Darlehen eingetragen wird, anders als beispielsweise bei Darlehen, die direkt von Banken vergeben werden. Denn sollte es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie kommen, dann erhalten die nachrangigen Gläubiger erst dann ihr Geld aus dem Erlös, wenn die vorherigen Gläubiger befriedigt wurden. Aus Erfahrung weiß man, dass bei einer Zwangsversteigerung kaum der Erlös erzielt wird, um alle Gläubiger gleichermaßen zu befriedigen. Insofern müssen nicht wenige Gläubiger ihre Kredite gänzlich, oder zu einem großen Teil abschreiben.
Nachrangige Darlehen sind gerade unter dem Aspekt auch teurer und können nur bis zu einem bestimmten Beleihungswert vergeben werden. Das sollten Erwerber bei der Auswahl ihrer Kreditgeber einerseits und bei der Eintragung deren Rechte andererseits beachten.
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