Unternehmen, die ihren Kunden gegenüber Leistungen erbringen, können entsprechende Rechnungen stellen. In der Regel wird in diesen Rechnungen die Frist bis zur Bezahlung der Forderung angegeben. Sofern der Rechnungsempfänger, also der Auftraggeber, bei Fälligkeit der Forderung diese nicht ausgleicht, haben Unternehmen die Möglichkeit, Verzugszinsen zu berechnen. Diese Verzugszinsen können damit einen Ausgleich schaffen, da die Unternehmen selbst häufig für die Vorfinanzierung von Material und Arbeitskräften ihren Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen und Zinsen aufwenden müssen. Zudem muss ein Ausgleich für die oft häufigen Mahnschreiben und die hierfür notwendige Bearbeitungszeit geschaffen werden.
Die Verzugszinsen können Unternehmen von ihren Kunden immer dann berechnen, wenn sich diese in Verzug befinden. Idealer Weise werden die Verzugszinsen bereits im Werkvertrag geregelt, andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Verzugszinsen erst dann gefordert werden können, wenn die Zahlung tatsächlich fällig gestellt wurde. Die vorherige Androhung von Verzugszinsen ist nicht notwendig, wird oft aber dennoch gemacht.
Verzugszinsen berechnen – wovon hängt die erlaubte Höhe ab?
Die Höhe der Verzugszinsen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dies ist zum einen der Basiszins, der in regelmäßigen Abständen von der Bundesbank veröffentlicht wird. Zusätzlich können Unternehmen einen Aufschlag auf den Basiszins geltend machen. Dieser orientiert sich daran, ob der Vertragspartner als Privatmann oder aber als Geschäftsmann auftritt.
Bei einem Verbrauchergeschäft zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson kann der Basiszins um fünf Prozent erhöht werden. Handelt es sich um ein Handelsgeschäft mit gewerblichen Partnern, kann der Aufschlag auf acht Prozent festgelegt werden.
Um Verzugszinsen berechnen zu können, ist jedoch nicht nur der Basiszins sowie der jeweilige Aufschlag wichtig, sondern auch die Dauer des Verzugs spielt eine wesentliche Rolle. Die Verzugszinsen werden pro Tag berechnet, die Berechnung beginnt mit dem ersten Tag, den der Schuldner in Verzug geraten ist. Die Berechnung der Verzugszinsen endet, wenn der Schuldner den geforderten Betrag überwiesen und somit ausgeglichen hat.