Jeder, der schon einmal ein Haus selbst gebaut hat oder hat bauen lassen wird wissen, wie teuer ein solcher Neubau ist bzw. wird. Das gilt im Übrigen auch für Objekte, die bereits gebaut sind und nun als Gebrauchtimmobilie einen neuen Besitzer suchen. In den wenigsten Fällen sind die Erwerber aber in der Lage, den Kauf aus ihrem Ersparten zu bestreiten, sondern sind größtenteils auf eine Finanzierung angewiesen. Dabei werden sie großen Wert darauf legen, dass die Raten für die Kredite bezahlbar sind und dass sie möglichst auch auf die so genannten Baufördermittel zurückgreifen können. Hier kommt es zunächst einmal darauf an, wie die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers sind. Denn nicht wenige Förderdarlehen können nur vergeben werden, wenn der Erwerber selbst bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So werden Förderdarlehen beispielsweise der Länderbanken meist nur an Familien mit mindestens zwei Kindern vergeben, die über eine bestimmte Eigenkapitalquote, meist müssen es mindestens 10.000 € sein, verfügen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können diese Darlehen meist zinsverbilligt gewährt werden und durch den hohen Tilgungsanteil ist nach Ablauf der Zinsbindung bereits ein großer Teil des Darlehens getilgt.
Ähnlich verhält es sich mit den Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Mehrere Förderprogramme stehen den Erwerbern hier meist parallel zur Verfügung, seien es solche zur energetischen Sanierung der Immobilie oder einfach nur Förderdarlehen für Immobilien, die der Erwerber selbst nutzt. Sie haben meist allesamt den Vorteil, auf Antrag für einige Jahre tilgungsfrei gestellt zu werden und vom Zinssatz her sind sie je nach Förderprogramm auch sehr attraktiv, ganz besonders wenn es sich um Energiesparhäuser handelt oder um Maßnahmen, die der Einsparung von Energie dienen.
Es gibt aber auch Baufördermittel, die eher nur geringe Auswirkungen haben, aber dennoch bei Vorliegen der Voraussetzungen in Anspruch genommen werden sollten. So zählen die Wohnungsbauprämie und auch die Arbeitnehmersparzulage zu den Förderzulagen des Staates, die einen Bausparvertrag schneller zuteilungsreif bzw. ein Bauspardarlehen schneller tilgen lassen. Allerdings sind sie bestimmten Einkommensgrenzen unterworfen.