Wenn ein Haus gebaut wird, beginnt man vernünftigerweise mit dem Keller und endet mit dem Dach bzw. wenn das Haus bezugsfertig ist beginnt die Einrichtung und die Herrichtung der Außenanlagen. Wer dann als Privatperson baut, braucht nicht nur viel Geduld und Ausdauer, sondern auch Geld. Das wird allerdings in der Regel bewilligt, denn ohne eine Kreditzusage wird wohl kaum jemand mit dem Bau eines Hauses beginnen.
Allerdings gibt es bei der Finanzierung eines Neubaus gewisse Unterschiede im Vergleich zu einem bereits fertig gestellten Objekt bzw. einer Gebrauchtimmobilie. So wird bei einem Neubau nicht nur in Etappen gebaut, sondern auch in Etappen bezahlt. Insofern werden bei einem Neubauvorhaben so genannte Abrufkredite bewilligt, von denen die Gelder vom Kreditnehmer je nach Baufortschritt abgerufen werden können, um die Handwerker zu bezahlen. Diese abgerufenen Auszahlungsbeträge werden Teilvalutierung genannt.
Der Kreditnehmer selbst zahlt auch nur für die bereits abgerufenen Gelder Zins- und Tilgungsleistungen. Das hat für ihn den Vorteil, dass die durch den Bau zusätzlich entstandenen Zahlungen sich in erträglichem Maße befinden. Denn in der Regel hat ein Bauherr bis zur Fertigstellung und dem Bezug des neuen Heimes eine finanzielle Doppelbelastung zu tragen, weil sein neues Haus noch nicht fertig ist, er aber bis zum Bezug noch irgendwo wohnen muss und wo naturgemäß noch finanzielle Verpflichtungen (Miete oder Bedienung eines Immobilienkredites) zu erfüllen sind.
Allerdings muss ein Kreditnehmer darauf achten, dass er die von der Bank gebührenfrei in Aussicht genommene Frist bis zur vollständigen Kreditauszahlung nicht verstreichen lässt. Meist sind es sechs Monate, die die Bank einen Abrufkredit kostenfrei zur Verfügung stellt. Mit jedem darüber hinausgehenden Tag werden dann Provisionszahlungen an die Bank fällig.