Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Leasingverträgen für Fahrzeuge fordern die Leasinggeber von ihren Leasingkunden häufig eine so genannte Leasingsonderzahlung, die am ehesten vergleichbar mit der Anzahlung bei einer Fahrzeugfinanzierung ist.
Die Leasingsonderzahlung, die bei Beginn des Vertrages zu leisten ist, hat zur Folge, dass sich die monatlichen Leasingraten deutlich verringern. Die Leasinggeber nutzen diese Möglichkeit einerseits, wenn ein unsicherer Wertverlauf des Leasingobjektes zu erwarten ist oder andererseits, um bestehende Risiken beim Leasingnehmer abzufedern.
Heute ist das Leasen von Fahrzeugen nicht mehr nur bei gewerblichen Kunden üblich. Immer mehr Privatpersonen nutzen die Form des Leasings, um sozusagen ständig ein relativ neues Fahrzeug zu fahren. Und dabei geht es nicht nur um Premium-Fahrzeuge wie den neuesten BMW-Modellen. Selbst Kleinwagen werden heute inzwischen regelmäßig geleast.
Mithilfe der Leasingsonderzahlung wird erreicht, dass selbst bei relativ teuren Fahrzeugen die monatlichen Raten während der Leasinglaufzeit relativ gering bleiben. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die eingebrachte Leasingsonderzahlung für immer verloren ist, weil das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit zurückgegeben werden muss. Anders als bei einer Fahrzeugfinanzierung erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum, er mietet das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit und zahlt die Leasingraten als Nutzungsentgelt.
Leasingnehmer, die auf die Höhe der Raten nicht achten müssen, sollten immer versuchen das Fahrzeug ohne Leasingsonderzahlung zu bekommen, weil eigentlich dann erst das Leasing wirklich attraktiv ist. Für gewerbliche Kunden gilt das in besonderem Maße, weil die Leasingraten steuerlich geltend gemacht werden können. Viele Leasinggeber bestehen allerdings auf einer Leasingsonderzahlung, weil erst dadurch die notwendige Sicherheit gegeben wird, wenn das Fahrzeug während der Leasinglaufzeit verwertet werden muss.
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