Es gibt wohl keine Bank, die bei der Vergabe eines Kredites nicht darauf achtet, dass dieser entsprechend abgesichert ist und dass sie ihr Geld auch dann wiederbekommen, sollte der Kreditnehmer die Zahlung der Raten aus irgendwelchen Gründen nicht mehr nachkommen. Bei Konsumentenkrediten wird in der Regel auf eine umfassende Prüfung der Sicherheiten verzichtet; hier muss lediglich das Gehalt stimmen und die Schufa sauber sein. Bei Immobilienkrediten hingegen erfolgt die Absicherung durch Eintragung des Rechts im Grundbuch, wobei selbstredend natürlich auch hier das Einkommen eine Rolle spielt, ohne das ein Immobilienerwerb gar nicht denkbar wäre.
An welcher Stelle steht die Grundschuld im Grundbuch?
Allerdings kommt es auch darauf an, an welcher Stelle die Bank ihr Recht eintragen lässt. Neben der erstrangigen Bestellung gibt es die Eintragung an rangbereiter Stelle. Diese ist für den Eigentümer eher von Vorteil. Denn sollte der Gläubiger auf eine erstrangige Eintragung bestehen und es ist bereits ein Recht zuvor eingetragen, kann der Gläubiger theoretisch von seinem Recht zurücktreten mit der Folge, dass im schlimmsten Fall die gesamte Finanzierung umgestellt werden muss, wenn sie überhaupt noch zustande kommt. Die Eintragung an „rangbereiter Stelle“ heißt dann insoweit, dass das Recht an der Stelle eingetragen wird, die gerade im Grundbuch frei ist. Gerade bei Immobilienfinanzierungen, bei denen die staatseigene KfW Kredite vermittelt, sind nicht selten mehrere Rechte gleichzeitig im Grundbuch einzutragen.
Insoweit bedeutet rangbereite Stelle nicht unbedingt auch einen Vorteil für den Kreditnehmer. Denn ein Nachrangdarlehen, so heißt ein Darlehen, das nicht erstrangig eingetragen wird, ist für den Kreditnehmer meist teurer, weil für die Bank risikoreicher. Sollte nämlich tatsächlich der Fall eintreten, dass die Immobilie einmal über eine Zwangsversteigerung notverkauft werden muss, erhält ein nachrangiger Gläubiger nach allgemeiner Erfahrung nur in den seltensten Fällen einen Betrag aus dem Versteigerungserlös. Hinzu kommt bei einem Nachrangdarlehen noch, dass es nur bis zu 20 % des Beleihungswertes der Immobilie vergeben wird.