Es ist sicher nicht zu bestreiten, dass es der Traum nahezu jeder Familie ist, einmal Wohneigentum zu besitzen. Allerdings besteht gerade Familien mit Kindern und nur einem Verdiener oftmals auch das Problem der Finanzierung. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass der Traum vom eigenen Haus an der Kinderfrage zu scheitern droht.
Allerdings ist es das Ziel gerade der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, dass sie Familien mit Kindern diesen Traum erfüllen möchte bzw. dass überhaupt neuer Wohnraum im Land geschaffen wird, der vorzugsweise von Familien mit Kindern genutzt wird. Das geht natürlich nur, in dem zinsgünstige Darlehen vergeben werden, was über die landeseigene NRW.Bank, der Wohnungsbauförderungsanstalt, möglich ist. Im Jahr 2002 von der WestLB abgetrennt, hat sie sich zum Ziel gesetzt, den Neubau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit speziellen Darlehen zu fördern bzw. alternativ auch den erstmaligen Erwerb von Häusern und Wohnungen durch entsprechende Darlehen zu unterstützen. Dabei ist zu beachten, dass die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Erwerber durch die Vergabe der Darlehen nicht gefährdet werden darf. Insofern sind für die Bewilligung eines WfA-Darlehens vom Antragsteller gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.
Ganz gleich, ob dieser den Bau oder den Kauf von Wohneigentum plant, muss er mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten durch Eigenleistungen erbringen. Außerdem dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Denn ein Wfa-Darlehen kann in den ersten Jahren zinslos vergeben werden, wobei durchaus eine angemessene Tilgung zu leisten ist die gewährleistet, dass das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung zu einem großen Teil bereits getilgt ist.
Dabei ist es gar nicht einmal erforderlich, dass die künftigen Eigentümer verheiratet sind. Auch Lebenspartnerschaften können von den günstigen Wfa-Darlehen profitieren, wenn sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten und dort mindestens ein Kind im Haushalt lebt. Auch Haushalte, in dem Schwerbehinderter lebt und mindestens 50 % des Grades der Behinderung erreicht ist, können die Darlehen beantragen; es kann sich in dem Fall sogar nur um einen Ein-Personen-Haushalt handeln.
Wichtig bei einem Wfa-Darlehen ist, dass der Kreditgeber nach fünf Jahren eine Einkommensüberprüfung vornimmt um sicherzustellen, dass der Anspruch auf das zinsgünstige Wfa-Darlehen noch besteht.