Mit Dispositionszinsen bezeichnet man die Kreditkosten, die für die Inanspruchnahme einer auf dem Girokonto eingeräumten Überziehungslinie berechnet werden; diese geregelte Überziehungslinie wird auch als Dispositionslinie oder Dispositionskredit bezeichnet, die dafür anfallenden Zinsen heißen dementsprechend Dispositionszinsen.
Bei Dispositionszinsen handelt es sich um variable Zinssätze, das bedeutet, die Finanzinstitute behalten sich vor, den Zins bei veränderten Bedingungen am Geld- und Kapitalmarkt nach oben oder unten anzupassen. Sie sind aber Stand 11/2010 nicht gezwungen, Zinssatzsenkungen an die Kunden weiter zu geben. Die Dispositionszinsen gehören zu den mit Abstand höchsten Kreditzinsen und werden abweichend von den Zinssätzen für andere Kreditprodukte nur sehr bedingt der Entwicklung des Leitzinssatzes angepasst.
Die Banken geben als einen Grund für die teilweise sehr hohen Preise die hohe Ausfallgefahr an, die in der Kreditmarge berücksichtigt werden muss. Dieser Erklärung ist allerdings unbefriedigend, denn es ist nicht erkennbar, warum mit sinkenden Leitzinssätzen die Kreditausfallgefahr steigen sollte. Da ein Zusammenhang von sinkenden Refinanzierungskosten und erhöhter Ausfallgefahr nicht logisch ist, müssten mit sinkenden Refinanzierungskosten bei gleich bleibenden Margen nach dem Gesetz der Logik auch die Dispositionszinsen billiger werden.
Dennoch sind die Spannbreiten der Dispositionszinsen relativ groß; es lohnt sich immer, bei der Wahl des Gehaltskontos neben anderen Kosten auch die Höhe der Dispositionszinsen zu vergleichen. Doch die Dispositionszinsen sind meistens so hoch, dass sich der Dispositionskredit nicht für dauerhafte Inanspruchnahme eignet. Auch die Finanzinstitute weisen immer wieder darauf hin, dass aufgrund der hohen Kosten über den Dispositionskredit nur kurzfristige Liquiditätsengpässe ausgeglichen und keinesfalls Konsumgüter dauerhaft finanziert werden sollen.
Dispositionszinsen fallen immer nur taggenau für die in Anspruch genommenen Beträge an und werden vierteljährlich nachträglich dem Girokonto belastet. Bereitstellungszinsen für nicht in Anspruch genommene Beträge werden nicht berechnet. Sofern die eingeräumte Dispositionslinie überschritten wird, werden aus den Dispositionszinsen Zinsen für ungeregelte Überziehungen, die bis um fünf Prozent über dem jeweiligen Dispositionszinssatz liegen.