Die meisten Menschen, die heutzutage ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder bauen möchten, können den vollen Kaufpreis nicht komplett aufbringen. Daher wird meist der größte Teil des Kaufpreises über eine Bank finanziert. Es gilt aber weiterhin die Faustregel, dass ca. 20 % des Gesamtbetrages für den Bau oder für den Kauf der Immobilie als Eigenkapital vorhanden sein sollte.
Das Kreditinstitut, das die Baufinanzierung durchführt, möchte selbstverständlich Sicherheiten für die Vergabe des Darlehens erhalten. Dies geschieht in der Regel durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Diese Art von Darlehen wird auch Buchschuld genannt, da der Anspruch der Darlehensbank direkt im Grundbuch eingetragen wird. Die Kosten für die Eintragung einer Buchschuld entstehen zum einen durch Notarkosten und zum anderen durch Grundbuchkosten. Ihre Höhe richtet sich nach der Höhe der Kreditsumme.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass sich der Darlehensnehmer für eine Briefschuld entscheidet. Im Unterschied zur Grundschuld wird in diesem Fall eine Urkunde erstellt, die alle relevanten Angaben enthält. Die Kosten einer Briefschuld sind um einiges höher als die Kosten für eine Eintragung im Grundbuch. Dafür hat die Briefschuld den Vorteil, dass eine Umschuldung erfolgen kann, ohne dass die Eintragungen im Grundbuch kostenpflichtig geändert werden müssen. Trotzdem sollte wegen der höheren Kosten für eine Briefschuld genau abgewogen werden, ob sich die Ausgabe lohnt.
Bis zum Jahr 1978 war eigentlich jede Grundbucheintragung eine Briefschuld, da die Urkunde automatisch als Nachweis der Eintragung erstellt wurde. Nach Änderung der Grundbuchordnung im Jahre 1978 fielen allerdings immer mehr Briefschulden weg, da die Eintragung einer Buchschuld kostengünstiger ist. Kauft man aber eine ältere Immobilie, kann es auch heute noch vorkommen, dass eine Briefschuld existiert. Möchte nun der Käufer den Kauf des Hauses oder der Wohnung bei seiner Hausbank finanzieren, kann er die Briefschuld an seine Bank als Sicherheit weitergeben und spart so die Kosten für eine Grundbucheintragung ein.