Mit der so genannten „Haushaltsrechnung“ ermitteln Banken die Kapitaldienstfähigkeit eines Antragsstellers – sie stellt damit ein wichtiges Element der Kreditwürdigkeitsprüfung dar. Dabei werden den regelmäßigen Einnahmen die laufenden Ausgaben gegenübergestellt, der verbleibende Überschuss wird in Relation zu bestehenden und neu hinzukommenden Kreditraten gesetzt. Die Ausgestaltung der Haushaltsrechnung variiert unter den Kreditinstituten erheblich, generell gilt jedoch: je größer das Kreditvolumen, desto detaillierter wird die Kapitaldienstfähigkeit geprüft. Ein umfangreicheres Modell wird im Folgenden dargestellt:
Bei Angestellten wird zunächst das Nettogehalt, bei Selbständigen der Gewinn nach Steuern, meist korrigiert um Sondereffekte und nicht liquiditätswirksame Aufwendungen (beispielsweise AfA), angesetzt. Hinzu kommen gegebenenfalls Renten, Kapitaleinkünfte und um pauschale Instandhaltungskosten (meist 10-20%) verminderte Kaltmieteinnahmen. Auch das Kindergeld und Leistungen wie Elterngeld werden von manchen Banken als Einnahmen interpretiert.
Von der Summe der Nettoeinkünfte werden die Ausgaben des Antragsstellers abgezogen. Die Lebenshaltungskosten werden meist pauschaliert, in der Regel werden für den ersten Erwachsenen 30-40% der Einnahmen, für den zweiten 10-20% und pro Kind 5-10% angesetzt. Mindestbeträge stellen bei vielen Instituten sicher, dass auch bei niedrigeren Einkommen realitätsnahe Kosten für die Haushaltsführung ermittelt werden. Darüber hinaus werden von vielen Banken auch gegebenenfalls Kosten für die private Krankenversicherung und die im Haushalt vorhandenen PKW (meist rund 3 TEUR, leicht variierend abhängig von Fahrzeug-/Leistungsklasse) berücksichtigt. Die Miete wird nur angesetzt, wenn sie nicht im Rahmen der Finanzierung einer Immobilie entfällt. Bei Eigentümern werden generell die Wohnnebenkosten aufgeführt.
Der Saldo der Einnahmen und Ausgaben ergibt die Kapitaldienstfähigkeit, den monatlichen Überschuss, der zur Bedienung von Raten zur Verfügung steht. Bestehende und neue Belastungen werden addiert (Kapitaldienst), die Kapitaldienstfähigkeit ins Verhältnis zum Kapitaldienst gesetzt. Ein Wert von unter 100% zeigt, dass die Raten aus dem Überschuss nicht gedeckt sind, meist sehen Banken Werte über 105% als Voraussetzung einer Kreditvergabe an. Je höher dieser Wert ist, desto besser ist die Bonität und damit auch die Kondition, die ein Kreditnehmer erhält.