Es klingt ja fast unglaubwürdig, wenn man liest „Tilgungsfreie Kredite für Senioren“. Aber tatsächlich hat die Allianz mit der sogenannten „BestAger Finanzierung“ ein Produkt im Angebot, das sich derart ausgestalten lässt. – Wie das möglich ist? – Nun, durch eine Art „Immobiliendarlehen“.
Immobiliendarlehen: Eine abbezahlte Immobilie nochmal neu beleihen
Die Idee hinter dem Produkt: Viele Senioren (60+) verfügen über ein abbezahltes Heim. Sei es ein größeres Einfamilienhaus oder eine kleinere Eigentumswohnung. Diese hat – je nach Größe, Ausstattung und Umfeld – einen mehr oder weniger beträchtlichen Wert. Doch „kaufen“ kann sich „Oma“ oder „Opa“ davon wenig. Das Geld bzw. Vermögen ist in der Immobilie gebunden.
Nun könnte man die Immobilie natürlich „versilbern“, sprich verkaufen und zu Geld machen. Aber wer will das schon? In der Regel ist und war das Eigenheim der persönliche Traum im Leben, zumindest was finanzielle Aspekte und den Kontext des „Wohnen und Lebens“ angeht. Und davon möchte man sich ungern trennen.
Dennoch kann es sein, dass im höheren Alter noch einmal ein Finanzierungsbedarf (oder zumindest -wunsch) entsteht. Eine umfangreiche Kreuzfahrt für ein halbes Jahr um die Welt. Der Wunsch, seinen Kindern eine umfangreiche „Geldspritze“ zu geben. Oder die Notwendigkeit größerer Umbau-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen an eben jener, selbstbewohnten Immobilie.
Beleihung bis zu 40% des Marktwerts
Die Höhe des Darlehens, das man im Rahmen der Allianz BestAger-Finanzierung erhalten kann, ist laut Aussage der Assekuranz auf 40% des Marktwerts der Immobilie begrenzt (Beleihungsquote). Will heißen: Bewerten die Immobilienexperten der Allianz die „vier Wände“ auf z.B. 400.000 EUR Marktwert, dann kann der Immobilienbesitzer sich bis zu 160.000 EUR als Immobiliendarlehen auszahlen lassen.
Der „Seniorenkredit“ ist dabei zweckungebunden, d.h. das Geld muss nicht zwangsläufig in die Immobilie re-investiert werden, sondern kann tatsächlich für Konsumwünsche „ausgegeben“ werden.
Bedingungen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des BestAger Kredits ist, dass man selbst mindestens das Alter von 60 Jahren erreicht hat, bzw. bei Ehepaaren mindestens ein Ehepartner diese Altersgrenze überschritten hat.
Gleichzeitig muss die Immobilie „belastungsfrei“ („lastenfrei“) sein, d.h. es dürfen keine weiteren Grundschulden / Hypotheken / Beleihungen im Grundbuch eingetragen sein. Ausnahme, so zumindest steht es auf der Maklerseite darlehen-im-alter.de:
„Ihre Immobilie darf heute höchstens bis 10% des von uns festgestellten Immobilienwertes belastet sein. Falls noch ein Fremddarlehen besteht, das im Grundbuch Ihrer Immobilie eingetragen ist, muss Ihr Kreditinstitut mit einer sofortigen Ablösung einverstanden sein.“
Das Darlehen bzw. die Schuld wird erstrangig im Grundbuch eingetragen, d.h. nicht an rangbereiter Stelle.
Auch sollte eine monatliche Rente von 700 EUR pro Ehepartner oder zumindest 1000 EUR bei alleinstehenden Senioren vorhanden sein, aus welcher die Kreditrate bezahlt werden kann.
Allerdings – und das ist der eingangs erwähnte Clou: Das Darlehen muss zu Lebzeiten gar nicht zurückgezahlt werden. Die „BestAger“ können, wenn sie das wollen, auch „nur“ die Zinsen zahlen, und die Schuld stehen lassen.
Und wie läuft das mit der Rückzahlung?!
Bei Ableben der Kreditnehmer können die Erben der Immobilie dann entscheiden, wie die Schuld an die Bank bzw. Versicherung zurückgeführt werden soll. Es besteht die Möglichkeit
- die ausstehende Kreditsumme in einer Zahlung zu tilgen (abzulösen).
- das Darlehen weiter in Raten-Form abzubezahlen
Wichtig dabei: Laut Darstellung auf der Website der Allianz kann die Rückzahlung „entschädigungslos“ durch die Erben erfolgen (d.h. ohne Vorfälligkeitsentschädigung). Wie die Erben das dafür nötige Geld aufbringen, ist nachrangig: Entweder z.B. aus eigenem Cash, oder auch aus dem Verkauf der Immobilie.
Dabei bietet die Variante des Immobiliendarlehens einige handfeste Vorteile gegenüber dem inzwischen auch recht beliebten „Teilverkauf“ (siehe Player wie Deutsche Teilkauf, Wertkauf, Heimkapital, Engel & Völkers u.a.).
Das ein Kredit oftmals eine bessere / günstigere Option gegenüber dem Immobilien-Teilverkauf ist, das erläutert auch die Verbraucherzentrale in verschiedenen Rechnungen in diesem Artikel.
Insofern: Eine interessante Option, die sich Interessenten sicher einmal durchrechnen lassen können.