Besonders zur Finanzierung von größeren Anschaffungen wie dem Erwerb einer Immobilie kommen neben Banken auch private Kreditgeber wie Angehörige, Freunde oder auch der Arbeitgeber in Frage. Viele Unternehmen bieten einen Arbeitgeberkredit an, um ihre Mitarbeiter zu unterstützen und langfristig an die Firma zu binden. Doch bevor der Arbeitnehmer sich für die Aufnahme eines solchen Darlehens entscheidet, sollten Vor- und Nachteile gründlich abgewogen werden.
Ein Arbeitgeberkredit ist in Situationen besonders attraktiv, in denen anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten bereits erschöpft sind. Dies ist bei Hypothekendarlehen spätestens dann der Fall, wenn die Beleihungsgrenze erreicht ist. Ein Arbeitgeber kann auf die Stellung dinglicher Sicherheiten oft verzichten: Die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen werden ja vom Gehalt abgezogen. Manche bewährte Mitarbeiter haben aufgrund persönlicher finanzieller Probleme aus Bankensicht eine so schlechte Bonität, dass sie entweder gar nicht kreditwürdig sind, oder Darlehen nur mit extrem hohen Risikoaufschlägen erhalten. Für diesen Personenkreis kann ein Arbeitgeberdarlehen oft die einzige Möglichkeit sein, überhaupt einen Kredit zu akzeptablen Konditionen zu bekommen.
Doch auch wenn ausreichend alternative Darlehen zur Verfügung stehen, kann es lohnend sein, einen Arbeitgeberkredit aufzunehmen. In der Regel werden Arbeitgeberdarlehen zu Zinskonditionen angeboten, die deutlich unter dem Marktniveau liegen. Damit möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern außerhalb des Gehalts einen lukrativen Vorteil zukommen lassen. Je nach Höhe des Unterschiedes zwischen dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Zins und dem Marktzins können jährlich Zinsen in Höhe von mehreren Hundert Euro gespart werden.
Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Zinsdifferenz zwischen marktüblichem Zins und Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Liegt der Zinsvorteil unter der monatlichen Freigrenze von 44 Euro, bleibt er allerdings steuerfrei.
Viele Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeitern beim Ausscheiden aus dem Unternehmen die sofortige Rückzahlung des Darlehens – deswegen kommt die Aufnahme eines Arbeitgeberkredits nicht in Fragen, wenn für die nächsten Jahre ein Arbeitgeberwechsel geplant ist.